NIS2-KONFORMITÄT  ·  GESETZ NR. 69/2018 SLG.  ·  EXTERNER MKB

Ein Cybersicherheitsmanager
(MKB)
ohne eigene Festanstellung.

Das slowakische Gesetz Nr. 69/2018 Slg. verpflichtet Unternehmen, Produktionsbetriebe und Gemeinden in der Slowakei zur Bestellung eines Cybersicherheitsmanagers (MKB). CYSOPS übernimmt diese Rolle extern — mit voller gesetzlicher Verantwortung.

Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) hat die Anforderungen für wichtige und wesentliche Einrichtungen verschärft. Wir helfen Ihnen, alle Pflichten vor der Registrierung bei der Nationalen Sicherheitsbehörde (NBÚ) und dem Sicherheitsaudit zu erfüllen.

Gesetzlicher Rahmen
Slowakisches Gesetz

Gesetz Nr. 69/2018 Slg.
über Cybersicherheit

Das Gesetz verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste. Es definiert Mindestsicherheitsanforderungen, eine verpflichtende Vorfallmeldung und die verpflichtende Bestellung verantwortlicher Personen.

Paragraf Inhalt
§ 20Pflichten der Betreiber wesentlicher Dienste
§ 21Sicherheitsmaßnahmen — technisch und organisatorisch
§ 22Meldung von Cybersicherheitsvorfällen
§ 23Cybersicherheitsmanager (MKB)
§ 36Sanktionen — Bußgelder bis zu 300.000 €
Europäische Richtlinie

NIS2-Richtlinie
(EU) 2022/2555

NIS2 ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie und erweitert den Kreis der verpflichteten Einrichtungen — mit neuen Anforderungen an das Cyberrisikomanagement, die Lieferkette und die Meldung von Vorfällen innerhalb von 24 Stunden.

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Wesentliche Einrichtungen
Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Bankwesen — verschärfte Aufsicht, strengere Sanktionen.
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Wichtige Einrichtungen
Produktionsunternehmen, Postdienste, Forschungseinrichtungen — grundlegende Pflichten und ein Audit.
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Vorfallmeldung innerhalb von 24 Stunden
Erste Meldung an die NBÚ innerhalb von 24 Std., vollständiger Bericht innerhalb von 72 Std. nach Feststellung.
Die Rolle des MKB nach dem Gesetz

Was ist ein Cybersicherheitsmanager,
und was verlangt das Gesetz von ihm?

Nach § 23 des Gesetzes Nr. 69/2018 Slg. muss jeder Betreiber einer wesentlichen Dienstleistung einen Cybersicherheitsmanager (MKB) bestellen. Diese Person verantwortet die Steuerung der Informationssicherheit, die Aufsicht über Maßnahmen und die Kommunikation mit der NBÚ.

Der MKB darf nicht die eigene Organisation prüfen — das Gesetz trennt die Rollen ausdrücklich: Steuerung und Umsetzung (MKB = CYSOPS) versus unabhängige Prüfung (akkreditierte dritte Partei).

Für die meisten slowakischen KMU und Gemeinden ist eine interne Vollzeitstelle für den MKB unrealistisch. Ein externer MKB von CYSOPS deckt alle gesetzlichen Pflichten zu einem Bruchteil der Kosten ab — mit höherer Fachkompetenz und ohne Risiko, dass eine Schlüsselperson das Unternehmen verlässt.

Verantwortlichkeiten des MKB (§ 23)
Erstellung und Aktualisierung der Sicherheitspolitik
Analyse und Bewertung von Cyberrisiken
Aufsicht über die Umsetzung technischer Maßnahmen
Vorfallmeldung und Kommunikation mit der NBÚ
Schulung der Mitarbeiter in Cybersicherheit
Vorbereitung der Audit-Unterlagen für die NBÚ
Regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensführung
Abschließendes Audit — durchgeführt von einer dritten Partei
Umsetzungsplan
6 Phasen · 3–6 Monate
01

Identifikation und Klassifizierung

Wir bestimmen, ob Ihre Organisation eine wesentliche oder wichtige Einrichtung ist, und erfassen Ihre IT-Infrastruktur, Systeme und kritischen Abhängigkeiten.

→ Audit der bestehenden Infrastruktur
→ Klassifizierung der Einrichtung nach NIS2
→ Identifikation kritischer Vermögenswerte
02

Registrierung bei der NBÚ

Wir reichen das Registrierungsformular bei der Nationalen Sicherheitsbehörde ein, benennen formal verantwortliche Personen und richten Kommunikationskanäle ein.

→ Einreichung der NBÚ-Registrierung
→ Bestellung des MKB (CYSOPS)
→ Einrichtung von Kontaktkanälen
03

Sicherheitspolitik und Dokumentation

Wir erstellen die Sicherheitspolitik (ISMS), die Risikoanalyse und die vollständige gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation.

→ Sicherheitspolitik (ISMS)
→ Risikoanalyse und -bewertung
→ Gesetzliche Dokumentation und Aufzeichnungen
04

Technische Sicherheitsmaßnahmen

Wir implementieren die nach § 21 des Gesetzes erforderlichen technischen Maßnahmen — Netzwerksegmentierung, Verschlüsselung, Backups und einen Wiederherstellungsplan.

→ Netzwerksegmentierung, Firewall, IAM
→ Verschlüsselung und Backups (BCP/DRP)
→ SIEM-Ereignisüberwachung
05

Organisatorische Maßnahmen

Mitarbeiterschulungen, Prozesse für das Incident-Management sowie Zugriffs-, Passwort- und MFA-Richtlinien.

→ Cybersicherheitsschulungen
→ Prozesse für das Incident-Management
→ Zugriffs-, Passwort- und MFA-Richtlinie
06

Audit-Bereitschaft

Interne Gap-Analyse und Vorbereitung der Audit-Unterlagen. Das abschließende unabhängige Audit führt eine akkreditierte dritte Partei durch — CYSOPS leistet volle Unterstützung.

→ Gap-Analyse und Korrekturmaßnahmen
→ Vorbereitung der Audit-Dokumentation
→ Unterstützung beim externen NBÚ-Audit
Was unsere Leistung umfasst
Leistung Interner MKB CYSOPS externer MKB
Gesetzliche MKB-Funktion nach § 23
Kommunikation und Berichterstattung an die NBÚ
Risikoanalyse und Sicherheitspolitik
24/7-Monitoring, Incident Response eingeschränkt
Mitarbeiterschulungen
Vorbereitung auf das NBÚ-Audit
Monatsberichte und KPI-Reports variabel ✓ Standard
Kontinuität (Ausscheiden eines Mitarbeiters) Risiko ✓ garantiert
Kosten vs. interne Vollzeitstelle (FTE) 100 % FTE Bruchteil der Kosten
Häufige Fragen

Wer muss einen Cybersicherheitsmanager (MKB) bestellen?

Nach § 23 des Gesetzes Nr. 69/2018 Slg. muss jeder Betreiber einer wesentlichen Dienstleistung einen Cybersicherheitsmanager bestellen. Dies betrifft sowohl wesentliche als auch wichtige Einrichtungen im Sinne der NIS2-Richtlinie — etwa Produktionsunternehmen, Gemeinden, Anbieter digitaler Dienste und andere Betreiber wesentlicher Dienste.

Darf der MKB auch das abschließende Sicherheitsaudit der eigenen Organisation durchführen?

Nein. Das Gesetz trennt die Rollen ausdrücklich — Steuerung und Umsetzung (Aufgabe des MKB) müssen von der unabhängigen Prüfung getrennt sein, die von einer akkreditierten dritten Partei durchgeführt wird. CYSOPS bereitet als externer MKB die Audit-Unterlagen vor und leistet volle Unterstützung, das Audit selbst führt jedoch eine unabhängige Stelle durch.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des Gesetzes Nr. 69/2018 Slg.?

Nach § 36 des Gesetzes können Sanktionen bei Nichteinhaltung bis zu 300.000 € betragen.

Innerhalb welcher Frist muss ein Cybersicherheitsvorfall der NBÚ gemeldet werden?

Die NIS2-Richtlinie verlangt eine erste Meldung an die slowakische Nationale Sicherheitsbehörde (NBÚ) innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung sowie einen vollständigen Bericht innerhalb von 72 Stunden.

Wie lange dauert die Vorbereitung auf ein NIS2-Audit mit CYSOPS?

Der Umsetzungsplan von CYSOPS umfasst 6 Phasen — von der Identifikation und Klassifizierung der Einrichtung über die NBÚ-Registrierung und die Sicherheitspolitik bis zu technischen und organisatorischen Maßnahmen und der finalen Audit-Bereitschaft. Der gesamte Prozess dauert je nach Unternehmensgröße in der Regel 3 bis 6 Monate.

Was ist der Unterschied zwischen einem internen und einem externen MKB?

Ein interner und ein externer MKB erfüllen dieselbe gesetzliche Funktion nach § 23. Ein externer MKB von CYSOPS übernimmt zusätzlich die vollständige technische Umsetzung der Maßnahmen, 24/7-Monitoring und garantierte Kontinuität (kein Risiko des Know-how-Verlusts beim Ausscheiden eines Mitarbeiters) — zu einem Bruchteil der Kosten einer internen Vollzeitstelle.

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Die Nichteinhaltung der Pflichten nach dem Gesetz Nr. 69/2018 Slg. kann mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 € geahndet werden. Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung — wir klären, welche Pflichten für Sie gelten.

Vorbereitung eines Gemeindeamts, eines Produktionsbetriebs oder eines Unternehmens auf ein NIS2-Audit — kontaktieren Sie uns mit Ihrem konkreten Fall.

Web
cysops.sk
Land
Slowakische Republik
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